24h Pflege in Frankfurt – Kosten, Modelle & Finanzierung
Wenn der Pflegebedarf so groß ist, dass eine Person rund um die Uhr Unterstützung oder Aufsicht braucht, ist die 24h-Pflege die richtige Lösung. In Frankfurt gibt es verschiedene Modelle – wir erklären die Unterschiede, die Kosten und was die Pflegekasse übernimmt.
Die zwei Hauptmodelle der 24h-Pflege
| Live-in-Pflege | 24h durch Pflegedienst | |
|---|---|---|
| Wer pflegt? | Eine Betreuungskraft wohnt im Haushalt | Wechselnde Fachkräfte eines Pflegedienstes |
| Qualifikation | Betreuungskraft (oft ohne Pflegeexamen) | Examinierte Pflegefachkräfte |
| Kosten/Monat | ca. 2.000–3.500 € | ca. 5.000–10.000 € |
| Kassenleistung | Bis 2.095 € (PG 5) | Bis 2.095 € (PG 5) |
| Geeignet für | Betreuungsbedarf, Demenz, Alltagsunterstützung | Medizinischer Pflegebedarf, Behandlungspflege |
Live-in-Pflege in Frankfurt
Bei der Live-in-Pflege zieht eine Betreuungskraft – häufig aus Polen, Tschechien oder anderen EU-Ländern – in den Haushalt des Pflegebedürftigen ein. Sie unterstützt bei Körperpflege, Haushalt, Mahlzeiten und leistet Gesellschaft. Medizinische Leistungen (Injektionen, Wundversorgung) darf sie jedoch nicht erbringen.
Kosten: ca. 2.000–3.500 €/Monat inkl. Unterkunft und Verpflegung. Die Pflegekasse zahlt je nach Pflegegrad bis zu 2.095 € (PG 5) als Sachleistung oder 947 € als Pflegegeld.
Wichtig: Nur über zugelassene Vermittlungsagenturen angestellte Betreuungskräfte sind legal. Schwarzarbeit ist strafbar und bietet keine soziale Absicherung.
24h-Pflege durch ambulanten Pflegedienst in Frankfurt
Beim 24h-Modell durch einen ambulanten Pflegedienst wechseln sich examinierte Pflegefachkräfte ab – meist im 12h-Schichtsystem. Dieses Modell ist teurer, aber notwendig bei medizinischem Pflegebedarf (Behandlungspflege, Wundversorgung, Injektionen).
Kosten: ca. 5.000–10.000 €/Monat. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 2.095 €/Monat (PG 5). Der Eigenanteil ist entsprechend höher – kann aber durch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege-Budgets ergänzt werden.
Finanzierung der 24h-Pflege
- Pflegesachleistungen: bis 2.095 €/Monat (PG 5)
- Verhinderungspflege: bis 1.612 €/Jahr
- Kurzzeitpflegebudget: bis 1.774 €/Jahr (kann auf Verhinderungspflege übertragen werden)
- Entlastungsbetrag: 125 €/Monat für alle Pflegegrade
- Sozialhilfe (§ 61 SGB XII): wenn eigenes Vermögen unter 10.000 € und keine Angehörigen mit Unterhaltspflicht
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