Was kostet ein ambulanter Pflegedienst in Frankfurt wirklich?
Die Kostenfrage ist für viele Familien in Frankfurt das erste, was sie beschäftigt. Die gute Nachricht: Bei einem anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse einen erheblichen Teil der Kosten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, was Sie wirklich zahlen müssen.
Pflegesachleistungen: Was zahlt die Kasse?
Wenn ein professioneller Pflegedienst die Pflege übernimmt, spricht man von Pflegesachleistungen. Die Pflegekasse zahlt direkt an den Pflegedienst – Sie zahlen nur den Differenzbetrag.
| Pflegegrad | Pflegesachleistungen | Pflegegeld | Entlastungsbetrag |
|---|---|---|---|
| PG 1 | – | – | 125 € / Monat |
| PG 2 | 724 € / Monat | 332 € | 125 € |
| PG 3 | 1.363 € / Monat | 573 € | 125 € |
| PG 4 | 1.693 € / Monat | 765 € | 125 € |
| PG 5 | 2.095 € / Monat | 947 € | 125 € |
Wie hoch ist der Eigenanteil in Frankfurt?
Ein ambulanter Pflegedienst in Frankfurt berechnet in der Regel 25–45 € pro Einsatz, je nach Leistung und Aufwand. Bei täglichen Einsätzen können die Gesamtkosten 1.200–3.000 € pro Monat betragen.
Ihr Eigenanteil ergibt sich aus: Gesamtkosten minus Kassenleistung. Bei Pflegegrad 3 mit täglichen Einsätzen zu 1.800 €/Monat Gesamtkosten und 1.363 € Kassenleistung wäre Ihr Eigenanteil ca. 437 €/Monat.
Tipp: Nutzen Sie die Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld (sog. Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI). So können Sie Kassenleistungen optimal einsetzen.
Zusätzliche Leistungen der Pflegekasse
- Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 €/Jahr wenn die Pflegeperson ausfällt
- Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 €/Jahr für vorübergehende stationäre Pflege
- Pflegehilfsmittel: Bis zu 40 €/Monat für Verbrauchsmaterialien
- Wohnungsanpassung: Bis zu 4.000 € Zuschuss für barrierefreien Umbau
Was kostet Intensivpflege in Frankfurt?
Die außerklinische Intensivpflege (Heimbeatmung, Trachealkanülenpflege) ist deutlich teurer als Standard-Pflege und kann 8.000–15.000 €/Monat kosten. Die Krankenkasse – nicht die Pflegekasse – übernimmt diese Kosten bei medizinischer Notwendigkeit vollständig über das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG).
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